Der Ausbau der Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende. 2% der Landesfläche sind deshalb für Windkraftanlagen reserviert. Gleichzeitig wollen wir die Lebensbedingungen von windenergiesensibler Vögel und Fledermäusen verbessern und haben deshalb ein umfangreiches Schutzkonzept aufgestellt.
Es werden Schutzzonen um die Nester der sensiblen Tierarten errichtet, damit sie in Ruhe ihre Jungen aufziehen können. So darf bspw. um die Horste von Schwarzstörchen herum keine forstliche Nutzung mehr stattfinden.
Ab 2022 werden für die Horstschutzzonen des Schwarzstorchs außerhalb des Staatswaldes langfristige Naturschutzverträge geschlossen. Für den Rotmilan sind für die nächsten Jahre sogar bis zu 300 Horstschutzzonen in der Planung.
Wir verstärken die Forschung über die Lebensräumen der windenergiesensiblen Arten, um daraus Erkenntnisse für weitere Schutzmaßnahmen zu gewinnen. So wird z.B. das Verhalten des Großen und Kleinen Abendseglers sowie der Mopsfledermaus untersucht. Auch für die Bechsteinfledermaus werden besonders geeignete Bereiche identifiziert, die dann fledermausfreundlich bewirtschaftet werden.
Außerdem wird die Biodiversitätsberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ausgebaut. Dadurch werden auch die Landwirte*innen mit ins Boot geholt, die mit strukturreichen Feldern, Blühstreifen und einer verbesserten Grünlandbewirtschaftung das Nahrungsangebot deutlich verbessern können.
Pro Regierungsbezirk werden je drei große Gebiete für die Maßnahmen des Artenhilfsprogramms ausgewiesen.
Allein für den Rotmilan und den Schwarzstorch, wurden insgesamt ca. 80.000 Hektar als besonders geeignete Räume für die Artenschutzmaßnahmen ermittelt. Diese Fläche ist doppelt so groß, wie die Vorranggebiete für Windenergieanlagen in Hessen.
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