12. Dezember 2017

Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes

12.12.2017 – Plenum

Die Rede von Kaya Kinkel beginnt bei Zeitmarke 04:37

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Hessische Spielhallengesetz regelt die Einrichtung und den Betrieb der Spielhallen in Hessen und soll vor allem den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Suchterkrankungen gewährleisten.

Das Gesetz läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Daher ist es richtig, nicht einfach nur die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern, sondern es durch eine Evaluierung, durch die Anhörung und vor allem auch durch die Aufnahme der aus der Praxis stammenden Hinweise zum Gesetzesvollzug zu verbessern.

Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen Probleme mit Glücksspielen haben, ist es wichtig, bei der Novellierung einen besonderen Fokus auf den Spielerschutz zu legen, sowohl was aktuell spielsüchtige Menschen betrifft als auch potenziell gefährdete Spielerinnen und Spieler.

Die Anzahl der Geldspielautomaten hat sich in den Jahren 2006 bis 2016 um 131 % erhöht. In Hessen leben rund 24.000 Menschen, die als problematische oder pathologische Spielerinnen und Spieler eingestuft werden. Diese Menschen haben oft nicht nur finanzielle Probleme, sondern sie bringen sich selbst und ihr familiäres und soziales Umfeld in sehr belastende Lebenssituationen. Für einen effektiven Spielerschutz ist es deshalb wichtig, dass der Spielhallenbetrieb den gesetzlichen Regelungen folgt und der Spielerschutz konsequent verbessert wird.

Es ist sinnvoll, wenn sich die Anzahl der Spielhallen verringert und es nicht mehr zu einer Häufung von Spielhallen kommt. Denn einerseits wissen wir alle, was das mit dem Stadtbild macht. Jegliche Stadtentwicklungsbemühungen werden dadurch konterkariert, Innenstädte werden durch Spielhallen schlichtweg abgewertet.

Andererseits wissen wir auch, dass eine Vielzahl an Spielhallen Gewöhnungseffekte nach sich zieht. Wenn Spielhallen mehr und mehr zum Alltag gehören, sinkt die Hürde, weil sie als normal und dazugehörend angesehen werden.

Werden aber sämtliche Spielhallen völlig unerreichbar oder unattraktiv, dann führt das leider nicht dazu, dass Spielerinnen und Spieler weniger spielen, sondern die Aktivitäten werden auf das Internet oder auf andere Glücksspielbereiche verlagert. Bei einem Spielhallengesetz ist also ein Balanceakt gefragt.

Deshalb: Wirkung und Ziel des Gesetzes müssen zusätzlich Angebotsreduktionen sein. Durch effektive Sozialkonzepte, die alle zwei Jahre erneuert werden müssen, durch Schulungen des Personals, ein besseres Informationsangebot und ein verbessertes Spielersperrsystem müssen wir die Beratung und Betreuung so effektiv gestalten, dass es a) zu weniger Spielsucht kommt, weil das Bewusstsein dafür geschärft wurde, und dass b) einer drohenden Spielsucht frühzeitig und wirksam entgegengetreten werden kann. Das Hessische Spielhallengesetz erreicht diese Ziele durch verschiedene Maßnahmen. Zunächst wird der Mindestabstand von 300 m zwischen den einzelnen Spielhallen konsequenter umgesetzt, was eine Häufung von Spielhallen vermeidet.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist der Gewöhnungseffekt durch den Anblick von Spielhallen ausschlaggebend. Deshalb soll die Abstandsregelung von 300 m, die bisher zwischen den Spielstätten galt, auch zu Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche gelten. Es wird also zukünftig nicht mehr möglich sein, eine Spielhalle direkt neben einer Schule oder einem Jugendklub zu eröffnen.

Abschließend möchte ich noch auf einen Aspekt hinweisen: Das Hessische Spielhallengesetz regelt nur einen Bruchteil des Glücksspiels. Auch weitere Bereiche, in denen Spielsucht droht, müssen stärker reguliert werden. Dazu gehört in erster Linie das Onlineglücksspiel, welches eine zunehmend stärkere Rolle spielt.

Auch der Bereich der Spielgeräte in Gaststätten muss stärker in den Blick genommen werden. Hier sind engere Kontrollen und vor allem ein konsequenter Vollzug der gesetzlichen Regelungen wichtig.

Wir setzen mit dem Hessischen Spielhallengesetz Verbesserungen um und stimmen diesen insbesondere zum Schutz der Spielerinnen und Spieler zu. – Vielen Dank.

Auszug aus dem Plenarprotokoll der 122. Sitzung, S.8718 – 8719

Das Thema wird in der 124. Sitzung am 14.12.2017 erneut behandelt.

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