21. August 2020

Weser-Ministerkonferenz hält an Zielen zur Salzreduzierung in Werra und Weser fest

Unter dem Vorsitz der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz haben sich heute die Ministerinnen und Minister der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser zu einer Weser-Ministerkonferenz in Kassel getroffen, um über die weiteren Maßnahmen zur Verringerung der Salzkonzentrationen in Werra und Weser zu beraten.

„Die Weser-Ministerkonferenz begrüßt die bisher erreichten Fortschritte“ erklärte Staatsministerin Hinz nach der Konferenz. „Mit der Einstellung der Versenkung Ende 2021, der Realisierung der Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage), der vorgesehenen Maßnahmen zur Haldenabdeckung und dem Beginn der Einstapelung unter Tage werden die wichtigen Maßnahmen aus dem bisherigen Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm Salz für Werra und Weser umgesetzt“.

In der Konferenz wurde über die anstehende Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung für den Zeitraum Ende 2021 bis Ende 2027 beraten. Bis zum 22. Dezember 2020 sind im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) die Pläne zu aktualisieren und der Öffentlichkeit zur Anhörung bis zum 21. Juni 2021 offenzulegen.

Die Weser-Ministerkonferenz hat hierzu beschlossen, im Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Salz an den bisherigen Zielwerten festzuhalten. Im Rahmen der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans wurden im Auftrag der Weser-Ministerkonferenz Modellierungen sowohl zur Prognose der Wirksamkeit von Maßnahmen als auch zur Beurteilung der Maßnahmenkosten durchgeführt. Ergebnis ist, dass grundsätzlich mit verhältnismäßigen und technisch umsetzbaren Maßnahmen die im Bewirtschaftungsplan Salz 2015 festgesetzten Zielwerte durch das Unternehmen K+S erreichbar sind. Damit kann spätestens Ende 2027 das gute ökologische Potenzial in der Weser und der bestmögliche ökologische Zustand in der Werra in Bezug auf Salz erreicht werden.

Gleichzeitig hat die Weser-Ministerkonferenz die Aussagen des Unternehmens K+S zur Kenntnis genommen, dass noch technische und wirtschaftliche Risiken und Unsicherheiten bestehen, um eine termingerechte Zielerreichung ab 2022 sicher zu gewährleisten. Das Unternehmen wurde daher aufgefordert, diese im Rahmen der Anhörung transparent und ausführlich darzulegen.

„Wir waren uns einig, dass der Gewässerschutz und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zusammengedacht werden müssen, denn neben der Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser, wollen wir auch die Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Kaligebiet und damit die Arbeitsplätze in der Region erhalten. Wir sind auf einem guten Weg, diesen Ausgleich auch zukünftig zu erreichen und werden dabei das Unternehmen weiterhin eng einbinden,“ erklärte die Vorsitzende Priska Hinz abschließend.

Hintergrundinformationen:

Nach den Vorgaben der EG-WRRL sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Die Öffentlichkeit ist ein Jahr vor der Veröffentlichung über die Aktualisierung zu informieren und anzuhören. Nach einer 6-monatigen Anhörung vom 22.12.2020 bis 21.06.2021 werden die Dokumente spätestens bis zum 22.12.2021 durch die Weser-Ministerkonferenz beschlossen und publiziert.

Im „Detaillierten Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salzbelastung gemäß § 82 WHG“ (kurz: MNP Salz 2015) wurden zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser folgende Maßnahmen für das Unternehmen K+S festgelegt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden:

•      Eindampfung mittels der Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage),

•      Haldenabdeckung,

•      Einstapelung unter Tage und

•      Einstellung der Versenkung Ende 2021.

Die KKF-Anlage ist seit Juni 2018 im Regelbetrieb und trägt zu einer Reduzierung der Salzabwassermenge in Höhe von 1,5 Mio. m³/a bei.

Die Beschüttung der Haldenflanke im Rahmen des Versuchsbetriebs zur Haldenabdeckung in Hat-torf wurde im November 2018 abgeschlossen. Die Haldenabdeckung soll nun ab 2021 sukzessive erfolgen. Langfristig ist für die Halden des Werkes Werra die Kombination einer Abdeckung der Haldentops mit Boden bzw. Bauschutt und einer Abdeckung der Haldenflanken mit einer sog. „Infiltrationshemmschicht“ vorgesehen (Multifunktionale standortabhängige Oberflächenabdeckung). Die Halde Neuhof soll komplett mit Boden bzw. Bauschutt abgedeckt werden. Dadurch soll perspektivisch der Anfall an Haldenwasser deutlich reduziert werden.

Der Beginn der Einstapelung wurde seitens des Unternehmens K+S für Anfang 2022 zunächst für ein Teilfeld der Grube Springen beantragt.

Neben der Einleitung von Salzabwässern in die Werra stellt die Versenkung bisher einen wesentlichen Entsorgungsweg dar. Gemäß den Beschlüssen der Weser-Ministerkonferenz wird die Versenkung zum Ende des Jahres 2021 beendet.

Weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft Weser www.fgg-weser.de <http://www.fgg-weser.de>  verfügbar.

Aktuell wurde der Statusbericht Salz 2019 eingestellt. Der Statusbericht Salz ist ein jährlicher Bericht, der die interessierte Öffentlichkeit über den Umsetzungsstand des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Salzbelastung an Werra und Weser sowie über die aktuelle Gewässergüte in Bezug auf die Salzbelastung informiert:

https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/salz <https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/salz>

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