Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sprechen heute über die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen. Eine zu strikte Berufsreglementierung kann den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren und Innovationen hemmen. Das wollen wir vermeiden, ohne dabei Standards abzusenken, die wir in Berufen und zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben.
In dem vorliegenden Gesetz geht es lediglich um eine kleine Änderung, nämlich um das Wörtchen
„insbesondere“, das in den betroffenen hessischen Gesetzen gestrichen werden soll. Das ist die Umsetzung einer Formalität, über die wir uns als demokratische Fraktionen in diesem Hause eigentlich
einig sind.
Die einzige Partei, die aus dem Wort „insbesondere“ ein Politikum machen möchte, ist die AfD, die
auch regelmäßig mit Verunglimpfung der Europäischen Union auffällt. Es ist auch nicht überraschend,
dass die AfD gerade mit der europäischen Freizügigkeit ein Problem hat; denn Sie wollen die Abriegelung
des deutschen Arbeitsmarktes. Damit aber würde sich der Fachkräftemangel, den wir in Deutschland haben, eklatant verschärfen. 2,8 Millionen Menschen aus der EU arbeiten in Deutschland. Mit dieser Rede und mit Ihren Ideen, auch aus der EU auszutreten, haben Sie wieder einmal bewiesen, dass die AfD gefährlich für unsere hessische Wirtschaft ist und dass die Vorstellungen der AfD nicht gut für die hessische wie auch für die deutsche Wirtschaft sind.
Ich stelle fest: Europa ist eine große Errungenschaft, die es zu verteidigen gilt – nach außen und auch
regelmäßig vor den rechtsextremen Vorstellungen von innen. Wir stimmen diesem Gesetz selbstverständlich
zu. – Herzlichen Dank.
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