15. Mai 2024

Meine Rede zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir reden heute über eine kleine Anpassung einer EU-Richtlinie. Eigentlich ist es eher eine Formalität. Die EU-Richtlinie – es wurde schon genannt – sieht eine Verpflichtung zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsreglementierenden Vorschriften vor, also bei Vorschriften, die den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Ausübung von Berufen beschränken. Die Änderung heute ist eigentlich unspektakulär – Kollegin Barth hat es gesagt –, weil es einfach nur eine Präzisierung des bisherigen Gesetzes ist, das wir, glaube ich, vor
vier Jahren hier im Haus beschlossen haben. Inhaltlich sind wir da fast einer Meinung. Das merkt man daran, dass sich bisher fast alle auf die Schilderung des Sachverhalts beschränkt haben und weniger eine politische Auseinandersetzung stattgefunden hat – bis auf die AfD; denn die AfD nutzt dieses Thema einmal wieder, um gegen die Europäische Union zu hetzen. Es ist eigentlich vorauszusetzen, dass sie gegen die EU hetzen, da die AfD diese am liebsten abschaffen will. Daher war gerade wieder das übliche Spiel der AfD zu hören.
Wir wissen doch alle – Russland, China –: Die AfD vertritt viele Interessen, aber die Demokratie,
Deutschland und Europa sind ihr schlicht egal.
Deshalb verbinde ich meine Redezeit noch einmal mit einem Wahlaufruf zur Europawahl am 9. Juni:
Wählen ist wie Zähneputzen. Macht man es nicht, wird es braun. – In diesem Sinne schenke ich Ihnen
den Rest der Redezeit, die uns die AfD heute einmal wieder geklaut hat.

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