16. November 2022

Neues Hessisches Energiegesetz im Landtag verabschiedet

Neuer Schub für Energie- und Wärmewende in Hessen

Kaya Kinkel, energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Wie komme ich weg von den fossilen Brennstoffen Öl und Gas? Mit dieser Frage beschäftigen sich gerade viele Menschen. Deshalb kommt die Änderung des Energiegesetzes genau zur richtigen Zeit. Zukünftig werden mehr Dachflächen für die Erzeugung von Solarenergie zur Verfügung stehen und bei mehr Häusern, auch in eng bebauten Bereichen, eine Versorgung mit Wärmepumpen ermöglicht. Das ermöglicht mehr Menschen eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Dekarbonisierung ist die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung für Kommunen ab 20.000 Einwohnern. Jede Kommune muss nun genau hinschauen, wo die großen Energieerzeuger und Abwärmeproduzenten in ihren Orts- und Stadtteilen sind. Das wird maßgeblich helfen, diese Wärme nutzbar und damit die Wärmeversorgung erneuerbar zu machen.“

Die Regelungsinhalte des Energiegesetzes in Kürze:

  1. Das Gesetz stellt klar, dass der Ausbau erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das erleichtert die Genehmigungsverfahren und hat Einfluss auf Gerichtsverfahren.
  2. 100 Prozent Erneuerbare Energien bis 2045 – statt 2050.
  3. 2,5 bis 3 Prozent energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand.
  4. 2,2 % der Landesfläche müssen bis 2032 für Windenergienutzung ausgewiesen werden
  5. Nutzung von Photovoltaik auf 1 Prozent der Landesfläche
  6. Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf landeseigene Gebäuden.
  7. Die energetischen Anforderungen an landeseigene Gebäude werden verschärft. (Neubau: EH Standard 40, Sanierung: EH Standard 55)
  8. Bei landeseigenen Gebäuden soll der Einsatz von nachwachsenden, recyclingfähigen Baustoffen sowie Baustoffen mit geringem Energieeinsatz (graue Energie) forciert werden. Die Minimierung des Energieeinsatzes wird vorgeschrieben
  9. Neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (35 bei landeseigenen Parkplätzen) müssen künftig mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.
  10. Der Mindestabstand von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Reihenhäusern, sowie der Mindestabstand von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken, wird reduziert.
  11. Höhere Förderquoten für Maßnahmen, die die jeweils geltenden gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen für Neubauten sowie die Sanierung von Gebäuden in einer nicht nur geringfügigen Weise übererfüllen.
  12. Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern müssen künftig kommunale Wärmepläne ausarbeiten, um ihre Wärmeversorgung langfristig in Richtung Energieeffizienz, Klimaneutralität und Versorgungssicherheit zu entwickeln. (Ein finanzieller Ausgleich ist vorgesehen).
  13. Wärmenetzbetreiber sind zukünftig verpflichtet Dekarbonisierungspläne vorzulegen in denen gezeigt wird, wie die Wärmeversorgung bis 2030 mind. 30% erneuerbar wird und bis 2045 aus 100% Erneuerbare Energien besteht.
  14. Förderung von innovativen Vorhaben zur rationellen Energiebereitstellung auf Basis regernativ erzeugter Energieträger, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, zur Umwandlung und Speicherung von Energie, zur Netzintegration und Vorhaben im Bereich der Elektromobilität.

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