14. Juli 2022

1. Lesung zur Änderung des Hessischen Energiegesetz

Das Video der Rede (ab Minute 35) findet ihr hier

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Ich freue mich sehr, dass wir heute die Vorschläge zur Überarbeitung des Hessischen Energiegesetzes hier im Plenum besprechen; denn wir wollen Hessen bis spätestens 2045 klimaneutral machen. Wir wollen die Energiewende schneller voranbringen; vor allem wollen und müssen wir der Wärmewende einen enormen Schub geben.

Drängender denn je müssen wir aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern herauskommen. Das ist spätestens seit dem 24. Februar allen deutlich geworden. Unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern macht uns schlichtweg angreifbar. Bis vor Kurzem haben wir die Nutzung von Gas noch als eine Brückentechnologie angesehen. Jetzt ist die „Brücke“ Gas eingestürzt. Die Energiepolitik des Bundes hat in der Vergangenheit viel zu stark auf russisches Erdgas gesetzt und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu wenig vorangetrieben.

Deshalb stehen wir aktuell in einer schwierigen Situation, in der wir alle gefragt sind, Energie zu sparen. Vor allem die Wärmewende ging lange Zeit sehr mühsam voran. Alle haben eine Meinung zu Windkraftanlagen vor der Haustür – die meisten übrigens eine positive Meinung. Die wenigsten haben sich aber bisher damit auseinandergesetzt, wie das eigene Haus oder die eigene Wohnung eigentlich beheizt wird. Das hat sich seit Februar geändert, und seit der ehrlichen Mahnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist einem Großteil der Gesellschaft mittlerweile klar, dass wir alle enorme Anstrengungen leisten müssen, um Gas zu sparen.

Aktuell stehen Maßnahmen im Mittelpunkt, die jeder schnell umsetzen kann. Zugleich müssen wir aber jetzt die Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass wir die Energie- und Wärmewende in Hessen noch schneller voranbringen. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, dass die Landesregierung heute den Entwurf für die Überarbeitung des Energiegesetzes vorgelegt hat.

Wir werden damit einerseits die Energiewende und die Wärmewende mit umfangreichen Förderungen voranbringen, gleichzeitig aber auch sehr wirksame regulatorische Maßnahmen einführen. Wir brauchen 1% der Landesfläche für Solarenergieanlagen. Die Chancen, die sich aus Solarthermie und Fotovoltaik ergeben, sind riesig. Durch die Änderungen am EEG sind noch einmal mehr Handlungsmöglichkeiten dazugekommen: Agri-PV-Anlagen – die Doppelnutzung von Äckern für die Landwirtschaft und für die Energieerzeugung – und Floating-PV-Anlagen auf Gewässern. Bei alldem hilft uns die Änderung des EEG, und dabei wird uns auch das Hessische Energiegesetz weiterbringen. Damit wir das Flächenziel für die Fotovoltaik erreichen, ist die Pflicht, PV-Anlagen auf Parkplätzen aufzustellen, sicherlich eine sehr große Hilfe. Wenn man sich anschaut, wie viele große versiegelte Flächen brachliegen, die man für die Energieerzeugung nutzen könnte, dann wird deutlich, wie groß das Potenzial für PV-Anlagen auf Parkplätzen ist.

Zukünftig werden alle Landesgebäude Solaranlagen bekommen. Das wird jetzt gesetzlich festgeschrieben und mit einem Umsetzungsdatum versehen. Das gilt selbstverständlich nicht nur für die Ministerien, sondern z. B. auch für die Verwaltungsgebäude der Polizei sowie für Schlösser und Burgen, wo es aus der Sicht des Denkmalschutzes möglich ist. Auch da ist ein großes Potenzial zu finden, und damit wird das Land seiner Vorreiterrolle gerecht.

Weil der Kollege Lichert von „Steuergeldverschwendung“ gesprochen hat: Das ist absurd, weil das Investitionen sind, die sich selbstverständlich rechnen. Es gibt das Solardachkataster, in dem jeder nachschauen kann, ob die Dachfläche des eigenen Hauses für die Installierung einer PV-Anlage geeignet ist. Auf dieser Webseite kann man auch gleich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen. Das heißt, uns an der Stelle Steuermittelverschwendung vorzuwerfen, ist absurd.

Es wird neue Vorgaben für die Energieeffizienzstandards geben – einerseits bei Sanierungen und andererseits bei Neubauten landeseigener Gebäude. Auch das ist wichtig. Ein großer Teil der CO2-Emissionen wird bei der Erzeugung von Wärme frei. Weil die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral werden muss, muss darauf ein Fokus gelegt werden.

Besonders wichtig ist, dass nach diesem Gesetzentwurf nicht nur der Energiebedarf betrachtet wird, der bei der Nutzung eines Gebäudes anfällt, sondern auch der, der beim Bau eines Gebäudes anfällt, also die sogenannte graue Energie. Dazu heißt es im Gesetzentwurf: Diese ist zu minimieren. – Damit sind wir eines der wenigen Bundesländer, die den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachten. Damit treiben wir die Anwendung innovativer und nachhaltiger Bauweisen ganz explizit voran.Eines der wichtigsten Instrumente ist aus meiner Sicht die Einführung einer Verpflichtung größerer Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung. Selbstverständlich bekommen sie das bezahlt. Übrigens werden auch die kleineren Kommunen das in Zukunft gefördert bekommen. Es soll ja niemand außen vor bleiben. Eine solche Wärmeplanung ist ein wirklich sehr effektives und wirkungsvolles Instrument, um die Wärmebereitstellung zu optimieren. Es geht einerseits darum, die bestehenden Wärmenetze zu optimieren; andererseits kann in der Wärmeplanung die Grundlage dafür gelegt werden, neue Wärmenetze aufzubauen. Es gibt dafür sehr innovative und gute Beispiele, z. B. Bracht im Landkreis Marburg-Biedenkopf, wo ein sehr gutes solarthermisches Konzept für ein Wärmenetz in einem kleinen Ort umgesetzt wird. Solche Beispiele brauchen wir, und das hilft uns enorm, die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung voranzubringen.

Zwei Punkte noch zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Rock. Sie haben gesagt, dass Land sei verklagt worden. Das stimmt nicht. Das Land wurde nicht verklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Dieser Vorgang war sicherlich nicht der Grund für die Überarbeitung des Gesetzes, für diesen Gesetzentwurf, sondern wir sind seit Jahren dabei, die Energie- und die Wärmewende voranzubringen. Dafür brauchen wir keinen Anstoß durch eine Klage, der am Ende auch überhaupt keine Wirkung entfaltet hat.

Der zweite Punkt ist, dass Sie mehrmals darauf hingewiesen haben, dass das Energiegesetz ursprünglich von Ihnen war, dass Sie also das Copyright haben. Schon in dem Energiezukunftsgesetz, das auch die FDP unterschrieben hat, stand die Vorgabe, 2 % der Landesfläche als Vorrangfläche auszuweisen. Ich stelle fest, die FDP ist offensichtlich nicht daran interessiert, Inhalte aus der Vergangenheit weiter mitzutragen. Sie haben offensichtlich noch nicht einmal den Mut, hinter Ihren eigenen Gesetzen zu stehen. Der Gesetzentwurf enthält viele gute Punkte, um die Energiewende und die Wärmewende in Hessen voranzubringen.

Ich freue mich auf die Anhörung und bin gespannt, welche Ergebnisse sie bringen wird.

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