22. Februar 2022

Extra-Förderung für hessische Gaststätten im ländlichen Raum

Inhaberinnen und Inhaber von Gaststätten im ländlichen Raum haben in diesem Jahr zweimal die Möglichkeit Zuschüsse z.B. zur Gastraumrenovierung, den Bau einer neuen Außenterrasse oder für die Anschaffung moderner Küchengeräte, zu beantragen. Ab dem 16. März, bzw. dem 17. August können jeweils für acht Wochen Förderanträge gestellt werden. Anschaffungen und Investitionen ab 15.000 Euro werden mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 Euro je Antrag.

Kaya Kinkel, Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen: „Eine vielfältige Gastronomie ist wichtig, insbesondere im ländlichen Raum. Die Gastronomiebetriebe haben in den letzten Monaten sehr viel geleistet und trotz der schwierigen Situation den Blick nach vorne gerichtet. Mit unserem Programm wollen wir dazu beitragen, dass Investitionen die aufgeschoben wurden nun getätigt werden können.“

Insgesamt stehen in dem Gaststätten-Sonderprogramm 10 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen, Ende 2023 läuft das Gaststättensonderprogramm aus.

Weitere Informationen finden sich hier auf der Seite der WI-Bank.

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