Eine Ausweitung von Gewerbeflächen auf ausgewiesenen Windvorrangflächen ist nicht zulässig
Im Hinblick auf eine angedachte Erweiterung des Gewerbegebiets Ost in Friedewald gibt Kaya Kinkel, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN zu bedenken, dass eine Erweiterung nicht zulässig wäre, sofern sie in den Bereich der ausgewiesenen Windvorrangfläche HEF 26 käme. Auf Nachfrage im hessischen Ministerium für Wirtschaft und Energie ist der Sachverhalt eindeutig. „Das laut Sommerinterview von Friedwalds Bürgermeister Dirk Noll angedachte Gebiet im Wald des geplanten Gewerbegebiets Ost grenzt an ein ausgewiesenes Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie. Laut Aussage des Ministeriums dürfen auf diesem Vorranggebiet nur Windenergieanlagen errichtet werden. Die Entwicklung eines Gewerbegebiets in diese Flächen hinein ist daher faktisch nicht möglich.“, so Kinkel.
In den rechtsgültig festgelegten Teilregionalplänen Energie Hessen sind 2% der Landesfläche als Windvorranggebiete ausgewiesen. „Diese Vorrangflächen dienen dazu, gezielt Windkraftanlagen auszubauen, denn im Kampf gegen die Klimakrise brauchen wir deutlich mehr Windkraft und nicht neue Gewerbegebiete, die mit ihrer Flächenversiegelung den Klimawandel zusätzlich verstärken. Der deutliche Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit auch der Windenergie ist eine tragende Säule im Kampf gegen den Klimawandel. Dafür gibt es die Teilregionalpläne und die ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie. Ausnahmen können und dürfen dort keine gemacht werden.“, so Kinkel abschließend.
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