Viele Menschen glauben noch immer, das für den Bau einer Windkraftanlage dauerhaft hektarweise Flächen versiegelt werden. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beträgt die Fläche, die dauerhaft freigehalten werden muss, aber nur ca. 0,5 Hektar. Die für den Zeitraum des Baus, für den Kran oder den Transport der Windräder benötigte Fläche, wird nach dem Bau wieder aufgeforstet. Das Umfeld der Anlage kann weiterhin land-oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Nach Ende der Nutzung der Windenergieanlagen sind die Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet, die genutzten Flächen komplett zu entsiegeln und wiederaufzuforsten. Der Beton wird zurück gebaut und die meisten Bauteile werden recycelt.
Schaut man nun auf Hessen, so sieht man, dass hier insgesamt nur 2% der Gesamtfläche als Vorrangfläche ausgewiesen sind. Das heißt, 98% der hessischen Flächen bleiben frei von Windenergieanlagen. Auf dieser vergleichsweise geringen Fläche kann die Windenergie aber einen großen Beitrag hin zur Klimaneutralität leisten, denn eine Windkraftanlage produziert auf einer geringen Fläche jährlich etwa 6 Mio. Kilowattstunden Strom und vermeidet laut Umweltbundesamt 3.600 Tonnen CO2. Damit haben Windkraftanlagen also die höchste Flächeneffizienz im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieanlagen.
Weitere Infos dazu findet ihr hier im Faktenpapier Natur- und Umweltschutz.
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