„Der Ausbau der Windenergie auf 2% der hessischen Landesfläche bleibt eine unverzichtbare Säule im Kampf gegen den Klimawandel“, so Kaya Kinkel, energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag. „Der Klimawandel mit außergewöhnlich schweren Unwettern, Hitzestürmen und Rekordtemperaturen wird auch bei uns immer spürbarer und hat massive Auswirkungen auf die Artenvielfalt.
Für eine klimaneutrale Energieversorgung brauchen wir 100% erneuerbaren Strom – aus Windkraft, Sonne und weiteren regenerativen Quellen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss – unter anderem – die Windkraft in Hessen auf 2% der Landesfläche ausgebaut werden“, so Kinkel weiter. Im Gegenzug bleiben die restlichen 98% frei von Windkraftanlagen (WKA).
„Wir honorieren ausdrücklich die gute Arbeit der Naturschützer vor Ort, die dazu geführt hat, dass bei Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen der Artenschutz eine sehr hohe Gewichtigkeit hat wird, z. B. mit Abschaltzeiten für Fledermäuse, Vogelzug oder Horstvorkommen.
Es entspricht allerdings nicht den Tatsachen, dass beim Abbau einer Windkraftanlage Fundamente im Wald verbleiben. Nach dem Baugesetzbuch und dem ergänzenden hessischen Rückbauerlass muss jede Anlage, inklusive der Betonfundamente, am Ende der Nutzungszeit rückstandslos zurück gebaut werden (§35 Abs. 5 BauGB). Dafür muss jeder Betreiber von Beginn an Rückstellungen bilden, um den Rückbau gewährleisten zu können. Nach dem Rückbau des Fundaments wird die Fläche neu mit Boden verfüllt und standortgerecht begrünt bzw. wiederaufgeforstet.
Die Population von Großvogelarten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Kranich sind in den vergangenen Jahrzehnten, trotz gleichzeitigem Ausbau der Windkraft, wieder deutlich angestiegen. Das liegt insbesondere daran, dass mehr geschützte Lebensräume zur Verfügung stehen. Und genau dahin zielt die Verwaltungsvorschrift, die Grundlage für den Windenergieausbau in Hessen ist:
„Um windkraftsensible Arten zu schützen, gibt es spezielle Artenschutzprogramme. Hier werden bspw. Schutzzonen um die Nester gefährdeter Tierarten, wie Schwarzstorch und Rotmilan errichtet, damit sie ungestört ihre Jungen aufziehen können. Die Forschung über die Lebensräume der windenergiesensiblen Arten, bspw. auch der Bechsteinfledermaus, wird verstärkt, um Erkenntnisse für weitere Schutzmaßnahmen zu gewinnen. Für den Rotmilan und den Schwarzstorch wurden insgesamt ca. 80.000 Hektar als besonders geeignete Räume für die Artenschutzmaßnahmen ermittelt. Diese Fläche ist doppelt so groß wie die Vorranggebiete für Windenergieanlagen in Hessen. Außerdem bauen wir die Biodiversitätsberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen aus, um auch Landwirte mit ins Boot zu holen. Diese können mit strukturreichen Feldern, Blühstreifen und einer verbesserten Grünlandbewirtschaftung das Nahrungsangebot deutlich verbessern.“ so Kinkel weiter.
Gerade bezüglich Schwarzstörche gibt es in Nordhessen sehr gute Erfahrungswerte, wie dieser durch Verbesserung des Nahrungshabitates gelenkt werden kann und aus möglichen Gefahrenzonen ferngehalten werden kann.
Jede bereits ausgewiesene Vorrangfläche für Windräder wird vor der Bebauung nochmals genau geprüft, damit der Eingriff in die Natur verhältnismäßig bleibt. Auch am Standort „Gaishecke“ ist dies in jahrelangen Genehmigungsverfahren passiert. In intensiven Untersuchungen und Prüfung vieler Gutachten wurden alle naturschutzrechtlichen Bedenken aufgenommen, bewertet und abgewogen. Dabei sind sechs der ursprünglich 16 Standorte weggefallen. Vor allem hinsichtlich des Vogelzuges ist das Gerichtsurteil sehr detailliert auf die Situation eingegangen und hat entschieden, dass der Eingriff in die Natur dort gerechtfertigt ist.
Es kann durchaus sein, dass sich bei einer solchen genaueren Untersuchung herausstellt, dass einzelne Standorte nicht geeignet sind. Deshalb wird im Genehmigungsverfahren ganz genau geprüft, welche Auswirkungen auf Artenschutz, Naturschutz und den Schutzgut Mensch zu erwarten sind. Ziel bleibt allerdings, dass wir rund 28TWh Windenergie in Zukunft brauchen werden – und hierfür auch Flächen bereitstellen müssen.
„Dass der Insektenbestand um 80% zurückgegangen ist, ist richtig. Der Grund dafür ist aber nicht der Ausbau der Windkraft, sondern unser Lebens- und Klimawandel. Vielmehr müssen wir uns darüber Gedanken machen, was passiert, wenn wir dem Klimawandel nicht entgegenwirken. Die Gefahr, dass Vogelarten verhungern, weil der Klimawandel das Nahrungsangebot auf ein Minimum reduziert, ist enorm.“, stellt Kinkel fest. „Biodiversitätserhalt und Klimaschutz schließen sich deshalb nicht aus, sondern müssen sich ergänzen.“
„Die Naturschutzverbände leisten unglaublich wertvolle Arbeit, insbesondere in unserem Landkreis, wo Naturschutz größtenteils durch Ehrenamtliche gemacht wird. Ich bin sehr froh, dass sie so aktiv sind. Wir sind uns auch einig, dass wir wesentlich mehr Ressourcen und Energie einsparen müssen. Dafür sind große Anstrengungen notwendig und die Politik muss richtige Rahmenbedingungen setzen. Bezüglich der Windkraft haben wir unterschiedliche Auffassungen und es fehlt die Antwort darauf, wie wir mit dem Klimaschutz endlich ernst machen, wenn dafür jeder Windkraftstandort in Frage gestellt wird.“
So ist es. Jede*r der sich gegen die Windkraft ausspricht sollte doch auch erklären wo die elektrische Energie für die Zukunft ohne Kohle und Atomkraft herkommen soll. Und jede*r sollte auch erklären, wie sie/er es mit den toten Tieren am Strassenrand hält, die von den Autos überfahren werden. Das wird einfach so akzeptiert, weil es mit dem Fetisch Auto passiert. Da gibt es keinen Aufschrei. Schade eigentlich.