3,4 Millionen Euro Zuschüsse für hessische Gaststätten
Inhaberinnen und Inhaber von Gaststätten können ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern beantragen. Förderfähig z.B. sind auch die Anschaffungen von Desinfektionsständern oder Außenzelten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb sowohl Speisen als auch Getränke anbietet, höchstens 49 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro erzielt. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.
Kaya Kinkel, Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen: „Eine vielfältige Gastronomie ist wichtig, insbesondere im ländlichen Raum. Die Gastronomiebetriebe haben in den letzten Monaten sehr viel geleistet und trotz der schwierigen Situation den Blick nach vorne gerichtet. Mit unserem Programm wollen wir dazu beitragen, dass Investitionen in Betriebsausstattung und Hygienemaßnahmen getätigt werden und Cafés und Gaststätten hoffentlich bald weiterarbeiten können.“
Für das Jahr 2021 stehen rund 2 Millionen Euro für ca. 1350 Betriebe zur Verfügung, das restliche Geld steht für das Jahr 2022 bereit. Die Mittel fließen zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Die Frist der ersten Förderrunde endet am 09. April 2021.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite der WI-Bank unter: https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe
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