Beantragung bis 30. September 2020 möglich
Mit der WindEnergieDividende werden Kommunen direkt an den Erträgen der Windenergie vor ihrer Haustür beteiligt. „Das ist wichtig, damit die Bürger*innen vor Ort von Windkraft profitieren. Damit treiben wir die Energiewende voran und leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz in Hessen“, so Kaya Kinkel, GRÜNE Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Energiepolitik. Kommunen, die eine Windenergieanlage in ihren Gemeindegrenzen auf Flächen des Staatsforstes haben, können unter bestimmten Umständen seit 2016 eine Beteiligung an den Pachteinnahmen für die Errichtung und den Betrieb dieser Windenergieanlagen beantragen.
Voraussetzung ist, dass diese Windenergieanlagen im Staatswald errichtet sind, vom Landesbetrieb Hessen-Forst bewirtschaftet werden und die Kommunen auf keinem anderen Weg von den Erträgen dieser Windenergieanlagen profitieren. Mit einer solchen Dividende können Kommunen eine direkte finanzielle Beteiligung an den Pachteinnahmen aus Windenergieflächen des Land Hessen erhalten. Die Höhe dieser finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden beträgt 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages aus der Verpachtung landeseigener Flächen im Staatswald. „Wir wollen, dass möglichst viele Kommunen von der Windenergie profitieren, deshalb können Kommunen in der Nähe von Windenergieanlagen diese „WindEnergieDividende“ beantragen. Diese finanzielle Mittel können die Gemeinden dann frei für die Verwirklichung ihrer Projekte verwenden. So gehen Windenergie und Gemeindeleben Hand in Hand“, so Kinkel.
Anträge für das Jahr 2020 können noch bis zum 30. September beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.
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