27. November 2019

Gemeinnützige GmbHs jetzt auch förderberechtigt

Programm „Kapital für Kleinunternehmen“ (KfK) ausgeweitet

Kaya Kinkel, wirtschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Hessischem Landtag: „Zukünftig fördern wir auch Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH mit dem Programm „Kapital für Kleinunternehmen“, einem hessischen Förderprogramm für Unternehmen mit maximal 25 Mitarbeitern und 5 Millionen Euro Jahresumsatz. Es ist nur richtig, dass Unternehmen deren Hauptzweck nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Lösen gesellschaftlicher Herausforderungen durch innovative Ideen ist, auch Zugang zu diesem Förderprogramm haben.“

Bei dem Programm werden Nachrangdarlehen von 25.000 Euro bis 150.000 Euro von der WI Bank über die Hausbank zur Verfügung gestellt. Bisher konnten nur Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht von diesem Programm profitieren. Sozialunternehmertum oder Social Entrepreneurship ist allerdings wichtig für eine lebenswerte Gesellschaft. Viele Akteure arbeiten zum Wohle der Gemeinschaft. Gebiete auf denen sich engagiert wird, sind z.B. Bildung, Umweltschutz, Arbeitsplatzbeschaffung für Menschen mit Behinderung, Armutsbekämpfung oder Menschenrechte. Von daher ist es ein richtiger Schritt, auch diesen Unternehmen Zugang zu dem Förderprogramm zu gewähren.

„Der Ausbau der Förderung von Sozialunternehmen ist ein erster Schritt um die von uns gesteckten Ziele des Koalitionsvertrages zu erreichen. Zukünftig wollen wir noch weitere Instrumente entwickeln, um Sozialunternehmen zu unterstützen“, so Kinkel abschließend.

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