Bild von Jörg Möller auf Pixabay

25. Oktober 2019

Novellierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Das derzeitige Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) aus 2006 läuft Ende des Jahres aus. Mit dem weitgehenden Schließungsgebot an Sonn- und Feiertagen garantiert das HLöG den verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz und trägt in seinen Auswirkungen nicht unwesentlich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Auch für die GRÜNEN im Landtag ist der Schutz des Sonntages nach wie vor ein hohes Gut. „Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel sowie Ladeninhaberinnen und –Inhaber brauchen einen Tag, um zur Ruhe zu kommen und sich von der anstrengenden Arbeitswoche zu erholen“, erklärt Markus Hofmann, Sprecher für Kommunales und Mittelstand der GRÜNEN Landtagsfraktion.

Bisher war es den Kommunen möglich, an bis zu 4 Sonn- und Feiertagen, bei Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen die Öffnung von Verkaufsstellen freizugeben. In der Vergangenheit kam es oft zu kurzfristigen Absagen durch die Verwaltungsgerichte, wenn zum Beispiel nicht deutlich gemacht wurde, dass die Ladenöffnung ein Zusatz zu einem Fest ist und demnach der höchstrichterlich geforderte Anlassbezug fehlte. (Ladenöffnungsgesetze sind Ländersache.)

Bei der Novellierung soll dies berücksichtigt werden: „Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und aller anderen einschlägigen Gerichtsurteile zu entsprechen, ist die Sonntagsöffnung weiterhin an einen besonderen Anlass und jetzt mit dem neuen Gesetz an ein besonderes örtliches Ereignis gekoppelt. Eine im neuen Gesetz verankerte Drei-Monatsfrist für die Veröffentlichung der Freigabeentscheidung durch die Gemeinde sorgt für mehr Planungssicherheit für die Kommunen und Veranstalter vor Ort und schließt eine kurzfristige Unterbindung der Sonntagsöffnung aus,“ so Hoffmann weiter.

„Natürlich haben Kommunen und Einzelhandel ein berechtigtes Interesse daran, dass Geschäfte zu besonderen Anlässen auch sonntags geöffnet werden können. Das hessische Ladenöffnungsgesetz schafft hier einen guten Kompromiss: Es werden weiterhin Ladenöffnungen an bis zu vier Sonntagen im Jahr möglich sein. Allerdings mit der Rechtssicherheit, dass diese nicht kurzfristig abgesagt werden können, da mindestens 3 Monate vor der geplanten Öffnung eine Freigabeentscheidung vorliegen muss,“ so Kaya Kinkel wirtschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel