Die GRÜNEN betonen in der Aktuellen Stunde im Landtag, dass Politik sich nach dem Prinzip der Tarifautonomie nicht in die aktuellen Tarifverhandlungen der IG Metall und Arbeitgeberverbände einmischen sollte. „Tarifautonomie bedeutet, dass die Tarifparteien, also die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände autonom, frei von staatlicher Einflussnahme ihre Tarifverträge aushandeln. Auch die Mittel der Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, sind verfassungsrechtlich vor Einflussnahme von außen geschützt. Wir müssen konsequent sein und diese Nichteingriffsverpflichtung auch ernst nehmen, gerade jetzt, wo wir einen 24-Stunden Warnstreik haben“, erklärt Kaya Kinkel, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Den Verhandelnden wünschen wir viel Erfolg bei den Tarifverhandlungen. Ansonsten gilt in dieser aktuellen Stunde: Wir haben Neutralitätspflicht, der wir nachkommen werden – das kann nur im Sinne der Gewerkschaften sein.“
„Es wurde hier schon häufig über das Thema Arbeitsmarktpolitik diskutiert. Das ist auch richtig, denn Fragen zum Mindestlohn, Leiharbeit, befristete Beschäftigung, oder Minijobs sind wichtige politische Themen, die die Rahmenbedingungen formen, unter denen die Tarifparteien aktuell verhandeln“, betont Kinkel. „Die wirtschaftliche Lage ist im Moment so gut wie noch nie. Wir Grünen wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon profitieren und gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung erhalten. Die Gewinne müssen auch bei denen ankommen, die tagtäglich hierfür arbeiten. Aber wie und in welcher Form müssen die Tarifparteien unter sich regeln.“
Für die Landesbediensteten habe die Landesregierung von CDU und GRÜNEN viele Möglichkeiten geschaffen, um von Arbeitszeitverkürzungen zu profitieren. „Das Land Hessen tut sehr viel, um seinen eigenen Landesbeschäftigten alle Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeit, Freistellungen, Beurlaubung oder Home Office zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, im Sinne von Kindererziehung und Beruf, sondern auch um die Vereinbarkeit von Pflege von Angehörigen mit einer beruflichen Tätigkeit oder die Vereinbarkeit von Beruf und einer ehrenamtlicher Tätigkeit .Diese Maßnahmen sind wichtig, damit der öffentliche Dienst besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ein attraktiver und innovativer Arbeitgeber ist und bleibt“, schließt Kinkel ab.
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