9. November 2017

Bundesverfassungsgericht: Anerkennung als drittes Geschlecht ist großer Fortschritt für Intersexuelle

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat das Bundesverfassungsgericht heute eine wegweisende Entscheidung getroffen: „Künftig soll neben den Bezeichnungen ,männlich‘ und ,weiblich‘ ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingetragen werden können. Das ist eine gute Nachricht für alle Intersexuellen, die lange darauf gewartet und sich dafür eingesetzt haben“, erklärt Kaya Kinkel, queerpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Dabei ist zunächst offen, ob diese Kategorie ,inter‘, ,divers’ oder anders heißen wird, entscheidend ist, dass es – wie das Gericht es fordert – eine ,positive Bezeichnung des Geschlechts‘ sein muss. Denn Intersexuelle sind nicht ,keins von beiden‘, sie sind ein Geschlecht für sich.“

„Es wird Aufgabe des Bundesgesetzgebers sein, bis Ende 2018 eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Dabei empfiehlt es sich sehr, die Verbände der Intersexuellen einzubeziehen“, so Kinkel weiter. „Wir haben in Hessen den Aktionsplan Akzeptanz und Vielfalt gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen der Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen erarbeitet und dabei gute Erfahrungen gemacht. Dieser Plan ist in Hessen die Blaupause dafür, wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit und für ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Leben aller Menschen in Hessen gefördert werden. Der Aktionsplan enthält zahlreiche konkrete Maßnahmen, die die Akzeptanz der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen fördern, Respekt vor der Unterschiedlichkeit vermitteln und bestehende Diskriminierungen abbauen. Wir freuen uns, dass nun auf Bundesebene ein so wichtiger Schritt in die richtige Richtung hinzukommen wird.“

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